Alterwarzen (Seborrhoische Keratosen) - gutartige Verhornungsstörungen

Die seborrhoische Keratose – auch Alterswarze genannt – ist der häufigste gutartige Tumor der Haut. Es handelt sich dabei um eine altersbedingte gutartige Hautveränderung. Fast alle Menschen entwickeln im Laufe ihres Lebens eine oder mehrere seborrhoische Keratosen/ Alterswarzen. Beide Geschlechter sind gleich häufig betroffen. Meist entwickeln sich diese unschönen Hautveränderungen sich in der zweiten Lebenshälfte. Die Anzahl der Alterswarzen auf der Haut nimmt mit steigendem Alter zu.

 

Die Färbung und Größe von Alterswarzen

Alterswarzen kommen am häufigsten in den unterschiedlichsten Braunfärbungen vor. Sie können jedoch auch sehr hell oder komplett schwarz gefärbt sein. Meist sind sie mit einem Durchmesser von nur wenigen Millimetern bis zu einem Zentimeter eher klein. In seltenen Fällen können Alterswarzen aber auch größer werden.

 

Die Erhabenheit und Oberflächenstruktur von Alterswarzen

Alterswarzen wachsen knotig erhaben über das Hautniveau hinaus. Am Anfang können sie sich als nur leicht erhabene Hautverdickungen zeigen. Im Laufe der Jahre können sie dann größer und dicker werden und zeitweise einen Juckreiz erzeugen. Meist zeigen Alterswarzen eine stumpfe wachsartige Oberfläche. Diese ist matt, gefeldert oder in fortgeschrittenem Stadium zerklüftet und fühlt sich speckig, fettig oder talgig an. Alterswarzen weisen stets eine scharfe Grenze zur umgebenden Haut auf. Die Grenze zur umgebenden Haut ist niemals diffus oder zerklüftet.

 

Alterswarzen: weder Ansteckungsrisiko noch Entartungsrisiko – manchmal jedoch Verwechslungsgefahr mit Hautkrebs

Alterswarzen entstehen etwa ab dem 40. Lebensjahr. Am häufigsten tritt dieser gutartige Tumor im Gesicht, an den Vorderseiten der Arme, am Oberkörper und Handrücken auf. Trotz der Bezeichnung Alterswarze, handelt es sich nicht um eine klassische Warze, die aufgrund einer Virusinfektion entsteht. Daher besteht auch kein Ansteckungsrisiko, wie bei klassischen Warzen.

Alterswarzen entarten auch nicht. Sie sind aber manchmal nur schwer von bösartigen Tumoren (Basaliom, Melanom) der Haut zu unterscheiden. Um sicher zugehen, dass es sich um eine harmlose seborrhoische Keratose handelt, sollte eine sichere Abgrenzung zu einem bösartigen Hauttumor durch einen Arzt erfolgen. Der Arzt kann dann entscheiden, ob ggf. eine vorsorgliche operative Entfernung mit anschliessender histologischer Untersuchung ratsam ist.

Treten im jungen Alter plötzlich eine Vielzahl von, häufig juckenden, Alterswarzen auf, sollten Sie auf jeden Fall einen Arzt aufsuchen. In diesem Fall könnte nämlich möglicherweise das sogenannte Leser-Trélat-Syndrom vorliegen, welches parallel zu einer Krebserkrankung auftreten kann.

Alterswarzen entfernen

Alterswarzen sind weder ansteckend noch besteht ein Entartungsrisikobesteht, daher brauchen aus medizinischer Sicht nicht entfernt zu werden. Eine Ausnahme stellen die Fälle dar, in denen seborrhoische Keratosen bluten, einreißen oder Beschwerden verursachen. Dann sollten die Alterswarzen aus medizinischer Erfordernis entfernt werden.

Trotz fehlender körperlicher Beschwerden leiden viele Betroffene unter diesen gutartigen Hauttumoren. Manche trauen sich beispielsweise nicht mehr in Badebekleidung in die Öffentlichkeit, wenn sich auf ihrer Haut diese unschönen bräunlich bis schwärzlichen rauen Wucherungen gebildet haben.

Manchmal versuchen Betroffene die Alterswarzen mit in der Apotheke erhältlichen Warzenmittel selbst zu beraten. Davon ist strikt abzuraten. Da es sich nicht um echte Warzen handelt, helfen diese Mittel nicht, sondern lösen stattdessen erhebliche Nebenwirkungen aus.

Werden Alterswarzen als störend empfunden, können sie problemlos chirurgisch entfernt werden. In der Regel reicht dazu eine einzige Laserbehandlung mit dem Erbium:YAG-Laser im OP/ Eingriffsraum meiner dermatologischen Praxis in Mainz aus.

 

Ist die Entfernung von Alterswarzen eine Kassenleistung?

Krankenkassen übernehmen nur die Behandlungen von krankhaften Hautveränderungen. Werden die Alterswarzen aus rein kosmetischen Gründen entfernt, müssen Patienten die Behandlungskosten selber tragen. Die Abrechnung erfolgt entsprechend der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

 

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